- WAKALA Jugenhilfe in Karlsruhe

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Vorsicht, hier wird’s theoretisch!
Im folgenden finden sich Auszüge aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Hilfeformen.

Kinder- und Jugendhilfe
Stationäre dezentrale Wohngruppen
Beschreibung des Leistungsangebotes

§ 1 Art des Leistungsangebotes
Es handelt sich um ein ambulantes Angebot der Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII bzw. für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII.

§ 5 Auftrag / Zielsetzung
Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt und die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt. Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere eine Verbindung von:
  • Alltagserleben
  • pädagogischer Arbeit

Die Entwicklung der jungen Menschen soll auf der Grundlage eines beschriebenen und fortgeschriebenen Hilfeplans gefördert werden, bis
a.) zur  Verselbständigung des jungen Menschen hin zum eigenverantwortlichen Leben,
b.) zum Übergang in weiterführende Hilfeformen.
c.) zur Rückführung in die Familie

Dieser gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan. Dort werden die individuellen Zielsetzungen und Hilfeangebote entsprechend dem Bedarf im Einzelfall vereinbart. Im Rahmen der Betreuung in den Betreuten Wohngruppen werden mit dem jungen Menschen insbesondere folgende Ziele verfolgt:
  • Entfaltung der Persönlichkeit
  • Erarbeitung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Erfahrung eigener und zwischenmenschlicher Anerkennung und Wertschätzung
  • Identitätsfindung – Entwicklung von Normen und Werten
  • Erlernen des Lebens in einer Gruppe
  • Kennenlernen gruppendynamischer Prozesse
  • Erleben von Selbst- und Fremdreflexion
  • Erlernen von hauswirtschaftlichen Fähigkeiten (Kochen, Putzen, Waschen, etc.)
  • Erlernen des Umgangs mit Finanzen
  • Integration in den jeweiligen Lebensraum und Aufbau eigener Kontakte und Beziehungen
  • Förderung von Beziehungs- und Konfliktfähigkeit
  • schulische und berufliche Orientierung
  • Begleitung während der Ausbildung/Schule
  • Aufarbeitung der Familiengeschichte mit dem Jugendlichen
  • Erlernen lösungsorientierter Verhaltensweisen
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven
  • Einfügen in eine Hausgemeinschaft

§ 6 Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen)
Zielgruppen des Leistungsangebotes sind weibliche und männliche Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige, bei denen eine dem Wohl des Jugendlichen und jungen Volljährigen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und für welche die Hilfe in einer betreuten Wohngruppe geeignet bzw. notwendig erscheint. Im Besonderen also an Jugendliche und junge Volljährige, die Unterstützung und Hilfe in allen lebenspraktischen, sowie in Arbeits- und schulischen Bereichen benötigen, bzw. Defizite im sozialen Bereich aufweisen und/oder unter großen familiären Belastungen stehen.

Das Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen mit folgender Indikation:
  • Entwicklungsstörungen
  • Verhaltens- und emotionalen Störungen
  • reaktiven Störungen z.B. aufgrund familiärer Belastungen
  • Störungen in der kognitiven Entwicklung, dem Sozial-, Arbeits-, und Leistungs­verhalten
  • Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder und/oder seelischer Behinderung, wenn eine ambulante Behandlung/Therapie als ausreichend angesehen wird und erfolgt
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
  • Selbstüberschätzungstendenzen im Hinblick auf ihre Selbständigkeit

Die jungen Menschen sollen mit der Unterstützung der BetreuerInnen ihr Leben zunehmend eigenverantwortlich führen. Die Hilfe ist angezeigt für junge Menschen, die eine bedarfsorientierte Betreuung in einer Wohngruppe benötigen und diese auch annehmen können und für die eine tägliche, aber nur stundenweise Betreuung notwendig und hinreichend ist. Eine Rufbereitschaft plus regelmäßige Nachtkontrollen sind eingerichtet und notwendig, um die Tages- und Nachtstrukturierung zu gewährleisten.
Die jungen Menschen müssen:
  • die Grundvoraussetzungen für das angeleitete Alleinleben in einer Wohngruppe aufweisen
  • kooperationsbereit sein
  • Regeln, Absprachen und Ordnung einhalten können
  • Hilfebedarf selbst erkennen und anmelden können

Nicht aufgenommen werden können junge Menschen mit:
  • geistigen oder schweren körperlichen Behinderungen
  • Drogen- und Alkoholabhängigkeiten
  • chronisch psychischen Erkrankungen
  • massiver Selbst- oder Fremdgefährdung
  • sowie schwangere Mädchen und Mütter mit ihren Kindern

§ 7 Inhalte und Umfang des Leistungsangebote
1. Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst die geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Versorgung, Erziehung, Betreuung und Unterstützung für die Gesamtgruppe, die in Einfachbetreuung erbracht werden. Dazu gehören insbesondere:
  • Betreuung an 365 Tagen im Jahr
  • Notwendige Betreuungsleistungen in der Nacht in Form einer gruppenübergreifenden Rufbereitschaft
  • Gestaltung des Wohnumfeldes und der Gruppenatmosphäre
  • Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung:
    • Versorgung, Erziehung und Unterstützung der jungen Menschen
    • Gewährleistung der existenziellen Grundbedürfnisse
    • Strukturierung des Tages-, Wochen- und Jahresablaufs
    • Allgemeine Freizeitgestaltung mit der Gesamtgruppe
    • Feste und Feiern im Jahresablauf in der Gesamtgruppe
  • Beziehungsaufbau, Hilfe zur Eingewöhnung
  • Begleitung bei der Ablösephase von der Herkunftsfamilie bei Einzug in die Wohngruppe
  • Hilfe bei Umgang mit Behörden, Vermietern, Nachbarn, Institutionen
  • Begleitung des jungen Menschen um Leistungen nach Arge, BAB oder Bafög zu beantragen
  • regelmäßige Reflexions- und Planungsgespräche
  • Krisen- und Konfliktbewältigung
  • pädagogische Interventionen in besonderen Situationen (z.B. Schwangerschaft, Trennung, Schul- und Ausbildungsprobleme, Arbeitslosigkeit)
  • Motivation zum Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes
  • Hilfestellung bei Berufsfindung, Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsplatzsuche
  • schulische und berufliche Begleitung
  • Unterstützung bei berufliche Eingliederungshilfe (z.B. Arbeitstraining in kooperierenden Betrieben)
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und bei Freizeitaktivitäten
  • Vermittlung von externen Hilfen (z.B. Beratung, Therapie, Ärzte, Kliniken, etc.)
  • Vermittlung von geschlechtsspezifischen Angeboten (z.B. Selbstverteidigungskurse für Frauen, etc.)
  • Begleitung in der Partnerschaft
  • Integrationshilfe innerhalb der Gruppe von Betreuten (Kontakt- und Anlaufstelle)
  • begleitende Ablösephase und Schaffung des Übergangs in das Betreute Einzelwohnen oder die Selbständigkeit
  • pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung im alltäglichen Zusammenleben der Gesamtgruppe:
    • In die Situation der Gesamtgruppe rückgebundene Bearbeitung der Erziehungs- und Hilfebedarfe
    • Schaffung von Lern- und Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung
    • allgemeine Förderung im sportlichen, musischen und praktisch-handwerklichen Bereich (z.B. im Rahmen von Gruppenaktivitäten)
    • Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung z.B. beim Einkaufen
    • Gesundheits- und Hygieneerziehung (z.B. Körperpflege Vorsorge, ggfs. Arztbesuche)
    • Herstellung von Erfahrungsfeldern zum Einüben sozialer Wahrnehmung, sozialer Fertigkeiten und Verhaltensweisen
    • Erzieherische Auseinandersetzung mit den Jugendlichen
    • Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen
    • Anleitung bei Haushaltsorganisation
    • Hilfe bei Umgang mit Geld, Finanzplanung, Kontoführung


Intensiv betreutes Einzelwohnen
Beschreibung des Leistungsangebotes

§ 1 Art des Leistungsangebotes
Es handelt sich um ein ambulantes Angebot der Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII bzw. für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII.

§ 5 Auftrag / Zielsetzung
Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt und die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.
Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere eine Verbindung von:
  • Alltagserleben
  • pädagogischer Arbeit

Die Entwicklung des jungen Menschen soll auf Grundlage eines beschriebenen und fortgeschriebenen Hilfeplans gefördert werden, bis
a) zur  Verselbständigung des jungen Menschen hin zum eigenverantwortlichen Leben,
b) zum Übergang in weiterführende Hilfeformen,
c) zur Rückführung in die Familie.

Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan. Dort werden die individuellen Zielsetzungen und Hilfeangebote entsprechend dem Bedarf im Einzelfall vereinbart.
Im Rahmen der Betreuung werden mit dem jungen Menschen insbesondere folgende Ziele verfolgt:
  • Entfaltung der Persönlichkeit
  • Erarbeitung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Erfahrung eigener und zwischenmenschlicher Anerkennung und Wertschätzung
  • Identitätsfindung – Entwicklung von Normen und Werten
  • Erlernen hauswirtschaftlicher Fähigkeiten (Kochen, Putzen, Waschen, etc.)
  • Erlernen des Umgangs mit Finanzen
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven
  • Erlernen lösungsorientierter Verhaltensweisen
  • Leben in einem eigenverantwortlichen Lebensbereich erlernen
  • Integration in den jeweiligen Lebensraum und Aufbau eigener Kontakte und Beziehungen
  • Förderung der Beziehungs- und Konfliktfähigkeit
  • Begleitung und Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Orientierung
  • Begleitung während Ausbildung/Schule
  • Aufarbeitung der Familiengeschichte mit dem Jugendlichen

§ 6 Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen)
Zielgruppen des Leistungsangebotes sind weibliche und männliche Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige bei denen eine dem Wohl des Jugendlichen und  Volljährigen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und für welche die Hilfe in dieser Betreuungsform geeignet bzw. notwendig erscheint.
Im Besonderen an Jugendliche und junge Volljährige, die bisher in den Wohngruppen betreut wurden, diesen aber nun entwachsen sind, die aber noch einer intensiven Phase im betreute Einzelwohnen bedürfen.
Das Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen mit folgender Indikation:
  • Entwicklungsstörungen
  • Verhaltens- und emotionalen Störungen
  • reaktiven Störungen z.B. aufgrund familiärer Belastungen
  • Störungen in der kognitiven Entwicklung, dem Sozial-, Arbeits-, und  Leistungs­verhalten.
  • Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder und/oder seelischer  Behinderung, wenn eine ambulante Behandlung/Therapie als ausreichend  angesehen wird und erfolgt.
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
  • Selbstüberschätzungstendenzen im Hinblick auf ihre Selbständigkeit

Die jungen Menschen sollen mit der Unterstützung der BetreuerInnen ihr Leben zunehmend eigenverantwortlich führen.
Die Hilfe ist als Übergangsphase für junge Menschen angezeigt, die nach der Hilfe in den Wohngruppen schon selbständig genug sind, jedoch weiterhin eine bedarfsorientierte Betreuung und die Absicherung und Angebote der Wohngruppe benötigen.
Die jungen Menschen müssen:
  • die Grundvoraussetzungen für das Alleinleben in einer Wohnung im oben beschriebenen Rahmen aufweisen
  • kooperationsbereit sein
  • Regeln, Absprachen und Ordnung einhalten können
  • Hilfebedarf selbst erkennen und anmelden können

Nicht aufgenommen werden können junge Menschen mit:
  • geistigen oder schweren körperlichen Behinderungen
  • Drogen- und Alkoholabhängigkeiten
  • chronisch psychischen Erkrankungen
  • massiver Selbst- oder Fremdgefährdung

§ 7 Inhalte und Umfang des Leistungsangebotes
1. Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst die geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Versorgung, Erziehung, Betreuung und Unterstützung, die in Einzelbetreuung erbracht werden.
Die Angebote der Wohngruppe können in Anspruch genommen werden. Ein enger Kontakt zur Wohngruppe besteht.
Dazu gehören insbesondere:
  • Gestaltung des Wohnumfeldes
  • Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung:
  • Versorgung, Erziehung und Unterstützung des jungen Menschen
  • Gewährleistung der existenziellen Grundbedürfnisse
  • Strukturierung des Tages-, Wochen- und Jahresablaufs
  • Allgemeine Freizeitgestaltung mit der Gesamtgruppe
  • Feste und Feiern im Jahresablauf in der Gesamtgruppe
  • Hilfe und Begleitung beim Einzug in die  Wohnung
  • praktische Hilfen bei der Umgestaltung der Wohnung
  • Beziehungsaufbau, Hilfe zur Eingewöhnung
  • Hilfe bei Umgang mit Behörden, Vermietern, Nachbarn, Institutionen
  • Begleitung des jungen Menschen um Leistungen nach Arge, BAB oder Bafög zu beantragen
  • Festgelegte Betreuungszeiten
  • regelmäßige Reflexions- und Planungsgespräche
  • Krisen- und Konfliktbewältigung
  • pädagogische Interventionen in besonderen Situationen (z.B. Schwangerschaft, Trennung, Schul- und Ausbildungsprobleme, Arbeitslosigkeit)
  • Motivation zum Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes
  • Unterstützung bei Berufsfindung, Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsplatzsuche
  • schulische und berufliche Begleitung
  • Unterstützung bei berufliche Eingliederungshilfe (z.B. Arbeitstraining in kooperierenden Betrieben)
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und bei Freizeitaktivitäten
  • Vermittlung von externen Hilfen (z.B. Beratung, Therapie, Ärzte, Kliniken, etc.)
  • Vermittlung zu geschlechtsspezifischen Angeboten (z.B. Selbstverteidigungs-kurse für Frauen, etc.)
  • Begleitung in der Partnerschaft
  • begleitende Ablösephase und Schaffung des Übergangs in eine weniger intensive Hilfeform oder in die Selbständigkeit
  • Begleitung und Unterstützung bei der Wohnungssuche und -vermittlung, beim planmäßigen Auszug
  • pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung im alltäglichen Zusammenleben der Gesamtgruppe:
    • Schaffung von Lern- und Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung
    • Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung z.B. beim Einkaufen
    • Anleitung bei Haushaltsorganisation
    • allgemeine Förderung im sportlichen, musischen und praktisch-handwerklichen Bereich (z.B. im Rahmen von Gruppenaktivitäten)
    • Hilfe im Umgang mit Geld/Finanzplanung, Kontoführung
    • Gesundheits- und Hygieneerziehung (z.B. Körperpflege Vorsorge, ggfs. Arztbesuche)
    • Herstellung von Erfahrungsfeldern zum Einüben sozialer Wahrnehmung, sozialer Fertigkeiten und Verhaltensweisen
    • Erzieherische Auseinandersetzung mit den Jugendlichen
    • Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen des jungen Menschen


Betreutes Einzelwohnen
Beschreibung des Leistungsangebotes

§ 1 Art des Leistungsangebotes
Es handelt sich um eine Hilfe zur Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII, Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII mit Ausnahme der §§ 29, 30 und 33 SGB VIII, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen nach § 35a SGB VIII sowie Hilfen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII.

§ 5 Auftrag / Zielsetzung
Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt und die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.

Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere eine Verbindung von:
  • Alltagserleben
  • pädagogischer Arbeit

Die Entwicklung der jungen Menschen soll auf der Grundlage eines beschriebenen und fortgeschriebenen Hilfeplans gefördert werden, bis zur
a) Verselbständigung des jungen Menschen hin zum eigenverantwortlichen Leben
b) Vermittlung in weiterführende Hilfeformen, wenn notwendig.

Dieser gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan. Dort werden die individuellen Zielsetzungen und Hilfeangebote entsprechend dem Bedarf im Einzelfall vereinbart.
Im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens werden mit dem jungen Menschen insbesondere folgende Ziele verfolgt:
  • Entfaltung der Persönlichkeit
  • Erarbeitung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Erfahrung eigener und zwischenmenschlicher Anerkennung und Wertschätzung
  • Identitätsfindung – Entwicklung von Normen und Werten
  • Integration in den jeweiligen Lebensraum und Aufbau eigener Kontakte und Beziehungen
  • Förderung der Beziehungs- und Konfliktfähigkeit
  • Begleitung und Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Orientierung
  • Aufarbeitung der Familiengeschichte mit dem jungen Menschen
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven
  • Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
  • Erlernen hauswirtschaftlicher Fähigkeiten (Kochen, Putzen, Waschen, etc.)
  • Erlernen des Umgangs mit Finanzen
  • Erlernen lösungsorientierter Verhaltensweisen
  • Leben im eigenverantwortlichen Lebensbereich erlernen

§ 6 Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen)
Zielgruppen des Leistungsangebotes sind weibliche und männliche Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige, bei denen eine dem Wohl des Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und für welche die Hilfe im Betreuten Einzelwohnen geeignet und notwendig erscheint. Im Besonderen also an Jugendliche und junge Volljährige die Unterstützung und Hilfe in allen lebenspraktischen Bereichen sowie in Arbeits- und schulischen Bereichen benötigen, bzw. Defizite im sozialen Bereich aufweisen und/oder unter großen familiären Belastungen stehen.

Das Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen mit folgender Indikation:
  • Entwicklungsstörungen
  • Verhaltens- und emotionalen Störungen
  • reaktiven Störungen z.B. auf Grund familiärer Belastungen
  • Störungen in der kognitiven Entwicklung, dem Sozial-, Arbeits-, und Leistungs­verhalten
  • Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder und/oder seelischer Behinderung, wenn eine ambulante Behandlung/Therapie als ausreichend angesehen wird und erfolgt
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
  • Selbstüberschätzungstendenzen im Hinblick auf ihre Selbständigkeit

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Betreute Einzelwohnen:
Grundvoraussetzung ist eine realistische Selbsteinschätzung der jungen Menschen, die es erlaubt, im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens ihr Leben weitgehend eigenverantwortlich zu führen und die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.
Die Hilfe ist angezeigt für junge Menschen, die keine Wohngruppe mit täglicher Versorgung und Betreuung benötigen oder annehmen können, und für die eine regelmäßige und verbindliche (ambulante) Betreuung notwendig und hinreichend ist, um den erzieherischen Bedarf abzudecken.

Die jungen Menschen müssen:
  • die Grundvoraussetzungen für das Alleinleben in einer Wohnung aufweisen.
  • kooperationsbereit sein.
  • Regeln und Absprachen einhalten können.
  • Hilfebedarf selbst erkennen und anmelden können.
  • Nach §19 SGB VIII aufgenommene junge Mütter/Väter müssen bereit und in der Lage sein, die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen

Nicht aufgenommen werden können junge Menschen mit:
  • Drogen- oder Alkoholabhängigkeiten
  • geistigen oder schweren körperlichen Behinderungen
  • chronisch psychischen Erkrankungen
  • massiver Selbst- oder Fremdgefährdung

§ 7 Inhalte und Umfang des Leistungsangebotes
1. Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst die geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Versorgung, Erziehung, Betreuung und Unterstützung die in Einzelbetreuung erbracht werden.

Dazu gehören insbesondere:
  • Gestaltung des Wohnumfeldes
  • Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung:
  • Erziehung und Unterstützung des jungen Menschen
  • Strukturierung des Tages-, Wochen- und Jahresablaufs

Die Grundbetreuung umfasst folgende Leistungen:
  • Begleitung und Unterstützung bei der Wohnungssuche und -vermittlung
  • Hilfe und Begleitung beim Einzug in die Wohnung
  • Beziehungsaufbau, Hilfe zur Eingewöhnung
  • Hilfe bei Umgang mit Behörden, Vermietern, Nachbarn, Institutionen
  • Begleitung des jungen Menschen um Leistungen nach Arge, BAB oder Bafög zu beantragen
  • Begleitung und Hilfe bei der Alltagsstrukturierung und -gestaltung
  • Anleitung bei Haushaltsorganisation und Hilfe im Umgang mit Geld
  • pädagogische Unterstützung bei der Lebensplanung
  • festgelegte, mit dem jungen Menschen abgestimmte Betreuungszeiten
  • regelmäßige Reflexions- und Planungsgespräche
  • Krisen- und Konfliktbewältigung
  • pädagogische Interventionen in besonderen Situationen (z.B. Schwangerschaft, Trennung, Schul- und Ausbildungsprobleme, Arbeitslosigkeit)
  • Motivation zum Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes
  • Unterstützung bei Berufsfindung, Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsplatzsuche
  • Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung (z.B. Arbeitstraining in kooperierenden Betrieben)
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und bei Freizeitaktivitäten
  • Vermittlung von externen Hilfen (z.B. Beratung, Therapie, Ärzte, Kliniken, etc.)
  • Begleitung in der Partnerschaft
  • schulische und berufliche Begleitung
  • Schaffung von Lern- und Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung
  • Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung z.B. beim Einkaufen
  • Gesundheits- und Hygieneerziehung (z.B. Körperpflege Vorsorge, ggfs. Arztbesuche)
  • Erzieherische Auseinandersetzung mit den Jugendlichen
  • Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen des jungen Menschen
  • allgemeine Förderung im sportlichen, musischen und praktisch-handwerklichen Bereich (z.B. im Rahmen von Gruppenaktivitäten)

Bei Aufnahmen unter §19 werden zusätzlich folgende Leistungen erbracht:
  • Hilfe bei der Existenzsicherung für die Mutter/Vater und das Kind
  • Gesundheits- und Hygieneerziehung in Bezug auf das Kind
  • Hilfe beim Einüben der Alltagskompetenzen auch im Bezug auf das Kind (Ernährung, Freizeitgestaltung, Kleidung, adäquate Spiel- und Bewegungsräume)
  • Vermittlung von und Anbindung an spezifischen Angeboten für junge Mütter (z.B. Müttercafe, Krabbelgruppe, Kochkurse, etc.)
  • Unterstützung und Hilfestellung für die/den junge Mutter/Vater im Umgang mit der Umstellung mit dem Tages- und Nachtrhythmus des Kindes
  • Unterstützung und Begleitung bei der Suche nach Kinderbetreuungsangeboten
  • Unterstützung bei der Suche einer familiengerechten Wohnung und einem kindgerechten Umfeld
  • Weitervermittlung an Fachberatungsstellen


Ambulante Hilfe
Diese Hilfeform kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Leistungsanspruch beim zuständigen Jobcenter besteht, da dieses dann die Leistungen für Lebensunterhalt und Miete für die vom jungen Menschen selbst angemietete Wohnung übernimmt.

§ 1 Art des Leistungsangebotes
Es handelt sich um ein ambulantes Angebot der Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII bzw. für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII.

§ 2 Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen)
Das Angebot richtet sich an:
  • weibliche und männliche junge Menschen ab 16 Jahren, die eine individuelle, lebensfeldorientierte Hilfeform benötigen und die nötigen Ressourcen für diese Hilfe mitbringen.
  • Jugendliche und junge Volljährige, die Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen, der Wohnungssuche und –erhaltung sowie in Arbeits- und schulischen Bereichen benötigen, bzw. Probleme in sozialen Bereichen aufweisen und/oder unter großen familiären Belastungen stehen.

Indikation für eine ambulante Hilfe nach § 27 Abs.2 bzw. § 41 SGB VIII ist z. B. angezeigt
für Jugendliche und junge Volljährige mit:
  • Unterstützungsbedarf in lebenspraktischen Bereichen
  • Unterstützungsbedarf im Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten
  • Einem hohen Maß an Eigenproblematik, z.B. bei familiären Belastungen, schwierigen Paarbeziehungen oder Suchtgefährdung

Voraussetzungen für die Aufnahme in das ambulante Betreuungsangebot:

Die Hilfe ist angezeigt für junge Menschen, die:
  • keine Wohngruppe mit täglicher Versorgung und Betreuung benötigen oder annehmen können
  • sich im Rahmen des einzelbetreuten Wohnens nach §34 SGB VIII soweit verselbständigt haben, dass kein vollständig über Jugendhilfe finanziertes Angebot mehr notwendig ist
  • deren Hilfebedarf ein einzelbetreutes Wohnen nach § 34 SGB VIII nicht erfordert
  • und für die ein regelmäßiges, verbindliches ambulantes  Betreuungsangebot notwendig und hinreichend ist, um den erzieherischen Bedarf und/oder den Bedarf zum Erreichen einer eigenverantwortlichen Lebensführung abzudecken.

Die jungen Menschen müssen:
  • mit Hilfe dieser Betreuung in der Lage sein, alleine und selbstverantwortlich für sich zu sorgen sowie alleine zu wohnen. Dazu gehört unter anderem ein Mindestalter von 16 Jahren.
  • zur Kooperation bereit und fähig sein
  • in der Lage sein eine Ausbildung bzw. Schule verbindlich fort zu führen bzw. zu beginnen.
  • über eine psychische Stabilität verfügen
  • über eine geeignete Alltagsstruktur verfügen

Grundsätzlich nicht aufgenommen werden junge Menschen mit:
  • behandlungsbedürftigen Suchterkrankungen
  • geistigen oder schweren körperlichen Behinderungen
  • chronisch psychischen Erkrankungen
  • massiver Selbst- oder Fremdgefährdung

Im Rahmen der ambulanten Betreuung umfasst die Regelbetreuung folgende Leistungen:

a) Grundbetreuung:
  • Unterstützung des Jugendlichen / jungen Volljährigen, um notwendige Sozialleistungen zu beantragen sowie Unterhalt geltend zu machen
  • Unterstützung bei der Gestaltung des eigenen Wohnumfeldes
  • Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung
  • Unterstützung beim Umgang mit Behörden, Vermietern, Nachbarn, Institutionen
  • Unterstützung bei dem sicheren Umgang mit Geld
  • festgelegte, mit dem Jugendlichen / jungen Volljährigen abgestimmte Betreuungszeiten
  • regelmäßige Reflexions- und Planungsgespräche
  • pädagogische Interventionen in besonderen Situationen (z.B. Konflikte, Krisen, Schwangerschaft, Trennung, Schul- und Ausbildungsprobleme, Arbeitslosigkeit)
  • Motivation zum Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes
  • Unterstützung bei Berufsfindung, Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsplatzsuche
  • Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung (z.B. Arbeitstraining in kooperierenden Betrieben)
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und bei Freizeitaktivitäten
  • Vermittlung von externen Hilfen (z.B. Beratung, Therapie, Ärzte, Kliniken, etc.)
  • Begleitung in der Partnerschaft
  • schulische und berufliche Begleitung
  • Schaffung von Lern- und Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung
  • Unterstützung beim sicheren Umgang in der Gesundheits- und Hygieneerziehung (z.B. Körperpflege ,Vorsorge, ggfs. Arztbesuche)
  • Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen des jungen Menschen

b) Zusammenarbeit und Kontakte
  • regelmäßige Kontakte  mit den Sorgeberechtigten (bei unter 18 jährigen)
  • Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie, zur Schule, Ausbildungsbetrieben ggf. zu Vereinen etc. (bei über 18-jährigen nur mit deren Zustimmung)
  • regelmäßige Zusammenarbeit mit den Behörden (Jobcenter, Jugendamt, Sozialer Dienst)

c) Leistungen der Hilfeplanung
  • Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot
  • Dokumentation des Hilfeverlaufs
  • Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen
  • Regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Erziehungs- bzw. Verselbständigungsprozesses
  • Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung
  • Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes, wobei nach §36 SGB VIII die Fallführung insbesondere in Abgrenzung zu anderen Sozialgesetzbüchern die hoheitliche Aufgabe des Jugendamtes ist
  • Koordination der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB II obliegt dem Jugendamt.


 
(C) WAKALA Jugendhilfe in Karlsruhe
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