Intensiv betreutes Einzelwohnen
Beschreibung des Leistungsangebotes
§ 1 Art des Leistungsangebotes
Es handelt sich um ein ambulantes Angebot der Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII bzw. für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII.
§ 5 Auftrag / Zielsetzung
Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt und die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.
Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere eine Verbindung von:
- Alltagserleben
- pädagogischer Arbeit
Die Entwicklung des jungen Menschen soll auf Grundlage eines beschriebenen und fortgeschriebenen Hilfeplans gefördert werden, bis
a) zur Verselbständigung des jungen Menschen hin zum eigenverantwortlichen Leben,
b) zum Übergang in weiterführende Hilfeformen,
c) zur Rückführung in die Familie.
Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan. Dort werden die individuellen Zielsetzungen und Hilfeangebote entsprechend dem Bedarf im Einzelfall vereinbart.
Im Rahmen der Betreuung werden mit dem jungen Menschen insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Entfaltung der Persönlichkeit
- Erarbeitung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Erfahrung eigener und zwischenmenschlicher Anerkennung und Wertschätzung
- Identitätsfindung – Entwicklung von Normen und Werten
- Erlernen hauswirtschaftlicher Fähigkeiten (Kochen, Putzen, Waschen, etc.)
- Erlernen des Umgangs mit Finanzen
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven
- Erlernen lösungsorientierter Verhaltensweisen
- Leben in einem eigenverantwortlichen Lebensbereich erlernen
- Integration in den jeweiligen Lebensraum und Aufbau eigener Kontakte und Beziehungen
- Förderung der Beziehungs- und Konfliktfähigkeit
- Begleitung und Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Orientierung
- Begleitung während Ausbildung/Schule
- Aufarbeitung der Familiengeschichte mit dem Jugendlichen
§ 6 Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen)
Zielgruppen des Leistungsangebotes sind weibliche und männliche Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige bei denen eine dem Wohl des Jugendlichen und Volljährigen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und für welche die Hilfe in dieser Betreuungsform geeignet bzw. notwendig erscheint.
Im Besonderen an Jugendliche und junge Volljährige, die bisher in den Wohngruppen betreut wurden, diesen aber nun entwachsen sind, die aber noch einer intensiven Phase im betreute Einzelwohnen bedürfen.
Das Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen mit folgender Indikation:
- Entwicklungsstörungen
- Verhaltens- und emotionalen Störungen
- reaktiven Störungen z.B. aufgrund familiärer Belastungen
- Störungen in der kognitiven Entwicklung, dem Sozial-, Arbeits-, und Leistungsverhalten.
- Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder und/oder seelischer Behinderung, wenn eine ambulante Behandlung/Therapie als ausreichend angesehen wird und erfolgt.
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
- Selbstüberschätzungstendenzen im Hinblick auf ihre Selbständigkeit
Die jungen Menschen sollen mit der Unterstützung der BetreuerInnen ihr Leben zunehmend eigenverantwortlich führen.
Die Hilfe ist als Übergangsphase für junge Menschen angezeigt, die nach der Hilfe in den Wohngruppen schon selbständig genug sind, jedoch weiterhin eine bedarfsorientierte Betreuung und die Absicherung und Angebote der Wohngruppe benötigen.
Die jungen Menschen müssen:
- die Grundvoraussetzungen für das Alleinleben in einer Wohnung im oben beschriebenen Rahmen aufweisen
- kooperationsbereit sein
- Regeln, Absprachen und Ordnung einhalten können
- Hilfebedarf selbst erkennen und anmelden können
Nicht aufgenommen werden können junge Menschen mit:
- geistigen oder schweren körperlichen Behinderungen
- Drogen- und Alkoholabhängigkeiten
- chronisch psychischen Erkrankungen
- massiver Selbst- oder Fremdgefährdung
§ 7 Inhalte und Umfang des Leistungsangebotes
1. Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst die geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Versorgung, Erziehung, Betreuung und Unterstützung, die in Einzelbetreuung erbracht werden.
Die Angebote der Wohngruppe können in Anspruch genommen werden. Ein enger Kontakt zur Wohngruppe besteht.
Dazu gehören insbesondere:
- Gestaltung des Wohnumfeldes
- Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung:
- Versorgung, Erziehung und Unterstützung des jungen Menschen
- Gewährleistung der existenziellen Grundbedürfnisse
- Strukturierung des Tages-, Wochen- und Jahresablaufs
- Allgemeine Freizeitgestaltung mit der Gesamtgruppe
- Feste und Feiern im Jahresablauf in der Gesamtgruppe
- Hilfe und Begleitung beim Einzug in die Wohnung
- praktische Hilfen bei der Umgestaltung der Wohnung
- Beziehungsaufbau, Hilfe zur Eingewöhnung
- Hilfe bei Umgang mit Behörden, Vermietern, Nachbarn, Institutionen
- Begleitung des jungen Menschen um Leistungen nach Arge, BAB oder Bafög zu beantragen
- Festgelegte Betreuungszeiten
- regelmäßige Reflexions- und Planungsgespräche
- Krisen- und Konfliktbewältigung
- pädagogische Interventionen in besonderen Situationen (z.B. Schwangerschaft, Trennung, Schul- und Ausbildungsprobleme, Arbeitslosigkeit)
- Motivation zum Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes
- Unterstützung bei Berufsfindung, Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsplatzsuche
- schulische und berufliche Begleitung
- Unterstützung bei berufliche Eingliederungshilfe (z.B. Arbeitstraining in kooperierenden Betrieben)
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und bei Freizeitaktivitäten
- Vermittlung von externen Hilfen (z.B. Beratung, Therapie, Ärzte, Kliniken, etc.)
- Vermittlung zu geschlechtsspezifischen Angeboten (z.B. Selbstverteidigungs-kurse für Frauen, etc.)
- Begleitung in der Partnerschaft
- begleitende Ablösephase und Schaffung des Übergangs in eine weniger intensive Hilfeform oder in die Selbständigkeit
- Begleitung und Unterstützung bei der Wohnungssuche und -vermittlung, beim planmäßigen Auszug
- pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung im alltäglichen Zusammenleben der Gesamtgruppe:
- Schaffung von Lern- und Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung
- Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung z.B. beim Einkaufen
- Anleitung bei Haushaltsorganisation
- allgemeine Förderung im sportlichen, musischen und praktisch-handwerklichen Bereich (z.B. im Rahmen von Gruppenaktivitäten)
- Hilfe im Umgang mit Geld/Finanzplanung, Kontoführung
- Gesundheits- und Hygieneerziehung (z.B. Körperpflege Vorsorge, ggfs. Arztbesuche)
- Herstellung von Erfahrungsfeldern zum Einüben sozialer Wahrnehmung, sozialer Fertigkeiten und Verhaltensweisen
- Erzieherische Auseinandersetzung mit den Jugendlichen
- Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen des jungen Menschen